Marktgemeinde Kraubath an der Mur

26.06.2024 - 2 übertragbare Klimatickets für unsere Bewohner*innen - kostenlos zu entlehnen

Marktgemeinde

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Bequem und gratis reisen - 2 Klimatickets Steiermark für unsere Gemeindebürger*innen zum Entlehnen!

 

Mit 1. Juli 2024 stehen Kraubather Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern 
2 kostenlose übertragbare Klimatickets für die Steiermark gegen Voranmeldung (Anmeldeformulare liegen am Marktgemeinde auf) zur Verfügung. Mit diesen Tickets können alle Züge (S-Bahn, Fernverkehr), Busse und Straßenbahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Steiermark kostenlos genutzt werden. 

 

Neben dem „first-come-first-serve“-Prinzip gelten für die Vergabe folgende Kriterien:

  • Vergabe nur persönlich an Gemeindebürger*innen mit Hauptwohnsitz in Kraubath
  • Das Ausleihen der Tickets ist kostenlos (Kaution: Kopie eines gültigen Lichtbildausweises)
  • pro Person wird 1 Ticket vergeben
  • tageweise Vergabe bzw. für max. 3 aufeinanderfolgende Tage nach Verfügbarkeit
  • max. Vergabe pro Person und Monat: 5 Tage insgesamt
  • Die Nutzung des Tickets muss erfolgt sein, bevor ein neuerlicher Antrag gestellt werden kann
  • Rückgabe persönlich am darauffolgenden Werktag am Gemeindeamt während des Parteienverkehrs 
  • für verspätete Rückgaben wird pro Tag & Ticket eine Säumnisgebühr von € 10,00 in Rechnung gestellt;
  • Bei Verlust oder Beschädigung des Tickets ist der Kaufbetrag des jeweiligen Tickets (€ 606,00 - aliquot zur Restlaufzeit) binnen 2 Wochen zu entrichten.

Reisen mit Kindern

  • 2 Kinder unter 6 Jahren fahren gratis. 
  • Alle im Familienpass „ZWEI&MEHR“ eingetragenen Kinder bis zum 15. Geburtstag fahren gratis.

Zählweise der Tage

Beispiel 1 Tag Nutzung:

Mittwoch Ticketabholung, Donnerstag Nutzung, Freitag Rückgabe bis 09:00 Uhr -
somit könnte das Ticket am Freitag wieder weitervergeben werden.

 

Beispiel 3 Tage Nutzung:
Donnerstag Ticketabholung, Freitag, Samstag, Sonntag Nutzung, Montag Rückgabe
(die Tage werden als zusammenhängende Tage gerechnet, daher Inanspruchnahme für 3 Tage).
→ Gleiches gilt für die Ausgabe vor Feiertagen!